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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: 30.09.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen LEVCORE, Inhaber Jean-Paul Hesse, und seinen Auftraggebern über Webdesign, Website-Betreuung, Social-Media-Unterstützung sowie damit zusammenhängende digitale Dienstleistungen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbeschreibung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt oder im LEVCORE-Portal den kostenpflichtigen Auftrag verbindlich erteilt.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und können gesondert berechnet werden.

2. Webdesign und Website-Betreuung

LEVCORE erstellt, bearbeitet oder betreut Websites entsprechend dem individuell vereinbarten Auftrag. Eine laufende Betreuung umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Tätigkeiten. Umfangreiche Neugestaltungen, neue Funktionen, größere Programmierarbeiten oder Systemwechsel sind nicht automatisch Bestandteil einer Betreuung.

LEVCORE erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die technische Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen oder anderen Rechtstexten stellt keine rechtliche Prüfung dar.

3. Hosting und Domains als Nebenleistung

Soweit im Angebot Hosting, Domains oder technische Infrastruktur enthalten sind, werden diese im Rahmen der Webdienstleistung bereitgestellt bzw. verwaltet. LEVCORE kann hierfür externe Hosting-, Domain- und Infrastruktur-Dienstleister einsetzen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mitteilungen des jeweiligen Domain-Registrars oder sonstiger eingesetzter Dienstleister, die eine persönliche Mitwirkung erfordern, rechtzeitig zu bearbeiten. Dies gilt insbesondere für die Bestätigung von Domainregistrierungen, Domain-Inhaberdaten, Kontakt- oder E-Mail-Adressen sowie sonstige Verifizierungs- oder Freigabeverfahren.

Unterbleibt eine erforderliche Verifizierung oder sonstige Mitwirkung des Auftraggebers, kann dies insbesondere zur vorübergehenden Sperrung, Deaktivierung oder eingeschränkten Erreichbarkeit einer Domain oder eines damit verbundenen Dienstes führen. LEVCORE übernimmt hierfür keine Verantwortung, soweit LEVCORE den Auftraggeber auf die erforderliche Mitwirkung hingewiesen hat und die Ursache nicht von LEVCORE zu vertreten ist.

Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Diensten Dritter kann nicht zugesichert werden. Bei Vertragsende unterstützt LEVCORE auf Wunsch bei der Übertragung kundenspezifischer Domains und stellt erforderliche Transferinformationen bereit, soweit dies technisch möglich und LEVCORE hierzu berechtigt ist.

4. Social-Media-Dienstleistungen

Social-Media-Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und können insbesondere die Erstellung oder Bearbeitung von Grafiken, Texten und Beitragsinhalten umfassen. Eine bestimmte Veröffentlichungsfrequenz, tägliche Betreuung, Community-Management oder Werbeschaltung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber bleibt Betreiber und inhaltlich Verantwortlicher seiner Website und seiner Social-Media-Auftritte. Die technische oder gestalterische Betreuung durch LEVCORE ändert daran nichts.

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereit. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung und Bestätigung von Domainregistrierungen und Domain-Inhaberdaten, Verifizierungs-E-Mails, Freigaben gegenüber Hosting- oder Plattformanbietern sowie sonstige Handlungen, die nur durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden können.

Erfolgt eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht vollständig oder verspätet, können sich vereinbarte oder angekündigte Leistungs- und Fertigstellungsfristen angemessen verschieben. LEVCORE ist berechtigt, die hiervon betroffenen Arbeiten bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen, soweit die Leistung ohne diese Mitwirkung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann.

Entsteht durch eine vom Auftraggeber zu vertretende unterlassene oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Arbeitsaufwand, der nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs ist, kann dieser nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere für die erneute Einrichtung, Wiederherstellung oder Konfiguration von Domains, Hosting, E-Mail-Diensten, Websites oder sonstigen technischen Diensten. Vor der Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten informiert LEVCORE den Auftraggeber über die Abrechnung nach dem vereinbarten oder, sofern kein solcher vereinbart wurde, vorab mitgeteilten Stundensatz.

LEVCORE haftet nicht für Verzögerungen, Sperrungen, Deaktivierungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung beruhen. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm vorgegebenen oder bereitgestellten Inhalte sowie für erforderliche Nutzungsrechte verantwortlich.

6. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag ausgewiesenen Preise. Wiederkehrende Leistungen werden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.

Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung kostenpflichtig ausgeführt. Dies gilt auch für zusätzlichen Aufwand, der infolge einer vom Auftraggeber zu vertretenden unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung entsteht. Die Abrechnung erfolgt nach der hierzu getroffenen Vereinbarung oder nach einem vor Beginn der Zusatzarbeiten mitgeteilten Stundensatz.

Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. LEVCORE wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

7. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit wiederkehrender Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Bei Verbraucherverträgen mit vereinbarter Erstlaufzeit gelten nach deren Ablauf die gesetzlichen Vorgaben zur Vertragsverlängerung und Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Für online abschließbare Verbraucherverträge stellt LEVCORE, soweit gesetzlich erforderlich, eine elektronische Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt LEVCORE die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien ein. An von LEVCORE individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Rechte Dritter, insbesondere an Software, Schriften, Stockmedien oder Plattformen, richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

9. Zugangsdaten und Datenschutz

Überlassene Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. Soweit LEVCORE personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.

10. Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte. LEVCORE haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich externer Anbieter oder des Auftraggebers liegen und von LEVCORE nicht zu vertreten sind. Dies umfasst insbesondere Beeinträchtigungen infolge nicht rechtzeitig vorgenommener Verifizierungen, Freigaben oder sonstiger erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.

Zwingende gesetzliche Haftungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

11. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Für online geschlossene Verträge steht während der gesetzlichen Widerrufsfrist zusätzlich die im Bestellprozess verlinkte elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Vereinbarungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

LEVCORE

Web. Medien. Infrastruktur.
Ein kleines Digitalstudio aus Leverkusen.

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